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Certified Good Mobility - Tool Beta-Version
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2. Prüffelder

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D. Pkw

Dieses Kapitel beschreibt Kriterien zum Themenfeld Pkw (u.a. Anzahl der Pkw-Stellplätze, die Elektrifizierung und Anpassungsfähigkeit der Infrastruktur, Vergabe und Management der Stellplätze).


D.1 Angebot Kfz-Stellplätze
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Mindestanforderung für eine Zertifizierbarkeit: 5 Pkt

D.1.a) Ist die Anzahl der Kfz-Stellplätze an den Bedarf angepasst?

Bewertet wird, die Anzahl der geplanten Stellplätze. Basis ist der lokale Verkehrswende-Zielwert für den Modal Split des MIV.
Dies gilt jedoch nicht für Berlin — normalerweise ist der Zielwert Modal Split kleiner als der Wert, den die Satzung vorgibt. Im Fall von Berlin muss eine entsprechende bestmögliche Abminderung der Stellplätze qualitativ geschätzt werden.
0,8x — Mehr als durch Stellplatzsatzung gefordert
1,0x — Referenzwert der lokalen Stellplatzsatzung
1,2x — Reduktion der Stellplätze gegenüber der lokalen Stellplatzsatzung
1,2x — Anzahl der Pkw-Stellplätze entsprechen dem lokalen Verkehrswende-Zielwert für den Modal Split für den MIV: Anzahl MA x Modal Split MIV x 0,7 bis 0,8 gleichzeitige Anwesenheit
1,4x — Weniger Stellplätze als nach lokalem Verkehrswende-Zielwert für den Modal Split für den MIV erforderlich
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1
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D.1.b) Wie gut sind die Kfz-Stellplätze geplant?

Bewertet wird die Qualität der Pkw-Stellplätze. Bewertungshinweis: Neben der Anzahl der Stellplätze wird auch die Nutzbarkeit der Stellplatzanlage bewertet. Sollte die Sichtprüfung zu einem Ergebnis unter 4 Punkten kommen, wird eine detaillierte Überprüfung / Optimierung durch ein Fachgutachten empfohlen.
max. 3 Pkt — Orientierung / Klarheit der Wegeführung (u.a. wenig Sackgassen)
max. 4 Pkt — Sichtprüfung verkehrstechnische Eignung nach FGSV EAR (u.a. ausreichende Rampenbreiten von 6,5 m bei Begegnungsfällen in der Geraden oder 8,5 m in Kurven)
max. 3 Pkt — Soziale Sicherheit / Vermeidung von Angsträumen
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D.2 Stellplatz-Management
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Mindestanforderung für eine Zertifizierbarkeit: 0 Pkt

D.2.a) In welchem Umfang werden die Kfz-Stellplätze gemanagt?

Bewertet wird die Planung des Parkraummanagements. Bewertungshinweis: Hierzu gehören u.a. technische Hilfestellung zur Ermöglichung von Mehrfach- bzw. Doppelnutzung.
0,5x — Alle Stellplätze werden fest vermietet
0,8x — Mind. 20% der Stellplätze
1,0x — Mind. 50% der Stellplätze werden gemanagt
1,2x — Mehr als 50% der Stellplätze werden gemanagt
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0.9
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D.2.b) Wie gut sind die Kfz-Stellplätze gemanagt?

Bewertet wird die Vergabe bzw. Bewirtschaftung des Parkraumes. Bewertungshinweis: Hierzu gehören Lösungen der digitalen Parkraumbewirtschaftung oder die Vergabe von Stellplätzen für spezielle Gruppen (u.a. Frauenparkplätze, Stellplätze für Menschen mit Kindern).
max. 5 Pkt — Erhebung und Auswertung der Auslastung (u.a. durch Software)
max. 5 Pkt — Management der Stellplätze (u.a. Vergabe von Zufahrtsberechtigungen, flexible Kontingentbuchung durch Personal oder Software)
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D.3 Elektrifizierung der Kfz-Stellplätze
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Mindestanforderung für eine Zertifizierbarkeit: 5 Pkt

Wie umfangreich sollen die Stellplätze elektrifiziert werden?

Bewertet wird die Ausstattung der Stellplätze mit E-Ladeinfrastruktur und Vorrichtungen für eine spätere Nachrüstung. Bewertungshinweis: Mit Blick auf die technische Entwicklung der Fahrzeuge ist in einem Hochlauf-Szenario keine Ausstattung von 100 % der Stellplätze mit Ladeinfrastruktur erforderlich.
5 Pkt — Mind. ein Ladepunkt und Vorrüstung von mind. 33% der Stellplätze (gemäß
Gebäude Elektromobilitätsinfrastruktur Gesetz / GEIG)
8 Pkt — Mind. 5% der Stellplätze mit Ladepunkt und Vorrüstung von mind. 33% der
Stellplätze
10 Pkt — Mind. 15% der Stellplätze mit Ladepunkt und Vorrüstung von mind. 50% der
Stellplätze
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D.4 Nachnutzungsoptionen
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Mindestanforderung für eine Zertifizierbarkeit: 0 Pkt

Ist eine nachträgliche Nutzungsänderung der Stellplätze geplant?

Bewertet wird die Anpassbarkeit des Gebäudes für Nachnutzungen. Bewertungshinweis: Relevant für die Prüfung ist ein möglichst flexibles Stützenraster, eine Raumhöhe, die auch andere Nutzungen zulässt sowie leicht zu erweiternde Flächen für andere Nutzungen.
z.B. 5 Pkt — Einbau von Drop-Off-Zonen für autonomes Parken möglich
z.B. 5 Pkt — Umbau zu Fahrradstellplätzen möglich
z.B. 10 Pkt — Umbau zu Server Farm möglich
z.B. 10 Pkt — Rückbau möglich z.B. durch "Cradle to Cradle"
z.B. 10 Pkt — Langfristiger Umbau zu Büro / Wohnen möglich (Höhe über 2,5m der
Parkebenen, Fluchtwege für Aufenthaltsnutzung, Brandschutzklasse F90, ausreichende Belichtung)
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D.5 Innovation / Bonus
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Mindestanforderung für eine Zertifizierbarkeit: 0 Pkt

Liegt eine Innovation oder ein besonderes Alleinstellungsmerkmal vor?

Auch wenn Maßnahmen bereits oben bewertet wurden, können Bonus-Punkte vergeben werden, wenn die Maßnahmen besonders herausstechen. Beispiele sind:
z.B. 8 Pkt — Nutzung neuer Technologien für das Laden von E-Kfz
z.B. 5 Pkt — Nutzung neuer Technologien für die Zufahrtkontrolle (u.a.
Nummernschilderkennung)
z.B. 10 Pkt — Organisation des ruhenden Verkehrs in einem größeren Campus in Form eines
zentralisierten Mobility Hubs
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D. Pkw Ergebnis und Kommentare


Untersuchungsgegenstand
Mindestanforderung
100% Ergebnis
Ergebnis
1
D.1 Angebot Kfz-Stellplätze
5
14
0
2
D.2 Stellplatz-Management
12
0
3
D.3 Elektrifizierung der Kfz-Stellplätze
5
10
0
4
D.4 Nachnutzungsoptionen
10
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5
D.5 Innovation / Bonus
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Beurteilung der Planung gemäß Good Mobility Standard:
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Diese Aspekte hat der/die Vorhabenträger:in Good Mobility gegenüber erklärt:
1
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Besonderer Fokus für die Voll-Zertifizierung:
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