Dieses Kapitel beschreibt Kriterien zum Themenfeld Fahrrad und Mikromobilität (alle Formen von Fahrrädern, Lastenfahrräder, E-Bikes und E-Scooter).
Geprüft werden sowohl Aspekte der Zuwegung und Erreichbarkeit des Fahrradparkens, als auch die Qualität von Fahrradstellplätzen und ergänzender Service-Angebote. Es wird beim Fahrradparken in vier relevante Nutzungen unterteilt: Parken für Mitarbeitende (Langzeit), Parken für Besuchende / Gäste (Kurzzeit), Anforderungen für E-Bikes und Cargo-Bikes.
B.1 Erschließung für das Fahrrad
(Langzeitparker) →
Mindestanforderung für eine Zertifizierbarkeit: 5 Pkt
B.1.a) Erschließung — werden Standards für die Fahrrad-Zuwegung eingehalten?
Bewertet wird der Hauptzugang für das Fahrrad. Sofern mehrere Zugänge vorhanden sind, gilt es diese in der Gesamtheit zu beurteilen. Bewertungshinweis: Es wird bewertet, ob die Zuwegung den Mindeststandards entspricht. Engstellen sind möglich, 75 % des Weges sollten der FGSV RASt oder ERA entsprechen. Diese definiert für den Begegnungsfall Fahrrad / Fahrrad eine lichte Breite von 1,9 m bis 2,0 m. Eine Begegnung Fahrrad / Lastenfahrrad erfordert eine lichte Breite von 2,3 m (+ jeweils 0,25 m Sicherheitsabstand zu festen Einbauten).
0x — Nur für ein Fahrrad ausreichend (weniger als 1,50 m lichte Breite)
0,8x — Nur für ein Fahrrad ausreichend, aber Begegnung technisch geregelt
0,8x — Ausreichende Breite für knappe Begegnung zweier Fahrräder (2,0 m lichte Breite)
1,0x — Ausreichende Breite für Begegnung zweier Fahrräder (2,50 m lichte Breite)
1,2x — Ausreichende Breite für Begegnung von Fahrrad / Lastenfahrrad (2,8 m lichte Breite)
B.1.b) Erschließung — wie gut ist der Weg?
Es wird bewertet, wo das Fahrradparken im Gebäude / auf dem Grundstück verortet ist, wie weit der Weg ist, wie gut beleuchtet der Weg ist, ob geschoben werden muss oder wie gut auffindbar bzw. ausgeschildert der Weg ist.
max. 2 Pkt — Qualität bzw. Befahrbarkeit Bodenbelag (Asphalt vs. Großsteinpflaster)
max. 2 Pkt — Qualität Einsehbarkeit bzw. soziale Kontrolle (natürliche Belichtung)
max. 2 Pkt — Fahr-Komfort auf Zuwegung (u.a. wenige Abbiegungen)
max. 2 Pkt — Witterungsschutz (u.a. Dach, beheizbarer Untergrund)
max. 2 Pkt — Komfortmerkmale (u.a. selbstöffnende Türen)
B.2 Fahrradparken Langzeit →
Mindestanforderung für eine Zertifizierbarkeit: 5 Pkt
B.2.a) Gibt es ausreichend Fahrradstellplätze für Langzeitparkende?
Es wird bewertet, ob die Fahrradabstellplätze für Mitarbeitende bzw. das Parken für mehr als 4 Stunden ausreichend und gut gestaltet sind. Diese können im UG oder mit Zugangsbarrieren ausgestattet sein. Die Anzahl der Arbeitsplätze / Mitarbeitenden ergeben sich aus einem Schlüssel von 20-25 qm je AP. Die Referenzwerte ergeben sich aus der Berechnungsgrundlage mit dem Verkehrswende Modal Split.
0x — Weniger als 95 % der in der lokalen Stellplatzsatzung geforderten Fahrradabstellplätze (zugeordnet für Langzeit) oder aus Satzung hergeleitete Anzahl für MA-Stellplätze
1,0x — 95 % der in der lokalen Stellplatzsatzung geforderten Fahrradabstellplätze
1,2x — Anzahl der Langzeit-Fahrradstellplätze entsprechen dem lokalen Verkehrswende-Zielwert für den Modal Split: Anzahl MA x Modal Split Radverkehr x 0,7 bis 0,8 gleichzeitige Anwesenheit
1,4x — Anzahl der Langzeit-Fahrradstellplätze entsprechen 105% des lokalen Verkehrswende-Zielwert für den Modal Split: Anzahl MA x Modal Split Radverkehr x 0,7 bis 0,8 gleichzeitige Anwesenheit
B.2.b) Lage des Fahrradparken — welche Form wurde für die Überbrückung einer
Höhendifferenz geplant?
Es wird bewertet, welche Form der Zuwegung es zum Fahrradparken in dem Gebäude gibt (z.B. Nutzbarkeit, Gestaltung, Auffindbarkeit und Komfortmerkmale).
0x — Nicht nutzbar (u.a. Treppe ohne Schiebehilfe)
0,4x — Rampe mit Pkw im Mischverkehr mit Kfz und über 10% Neigung
0,8x — Treppe mit Schiene bis 30% Neigung
0.8x — Aufzug mit ausreichender Größe (2,1m x 2,1m, besser 2,1m x 2,8m) und
ausreichender Kapazität
1,0x — Separate Rampe mit 10-15% Neigung
1,2x — Separate Rampe mit 6-10% Neigung (vgl. BPD 2022-5 Hamburg)
1,4x — Ebenerdige Lage Parken ohne Stufe bzw. mechanisch unterstützte Fahrtreppe
B.2.c) Wie gut ist die Planung des Fahrradparkens für Langzeitparkende?
Bewertet wird die Nutzbarkeit aus Sicht der Nutzenden sowie die Erfüllung der Qualitätsansprüche des ADFC (DIN 79008 für stationäre Fahrradparksysteme).
max. 5 Pkt — Qualität von Abstellanlagen (Konformität mit DIN 79008)
max. 2 Pkt — Sicherheit (u.a. Kameraüberwachung, abgeschlossener Raum bzw. Begrenzung des Nutzendenkreises)
max. 2 Pkt — Qualität der Innenraumgestaltung / Ästhetik
max. 1 Pkt — Qualität der Wegeleitung
B.2.d) Lage des Fahrradparken — wie gut ist die Planung der Überbrückung der Höhendifferenz?
Es wird bewertet, wie gut die Treppe / Rampe / der Aufzug gestaltet ist. Es wird differenziert nach Qualität der jeweiligen Anlage.
max. 2 Pkt — Befahrbarkeit und Bodenbelag (Asphalt vs. Großsteinpflaster)
max. 2 Pkt — Befahrbarkeit und Gestaltung (u.a. Abbiegungen, Kurvenradius über r=3m)
max. 2 Pkt — Einsehbarkeit, soziale Kontrolle, Belichtungsqualität
max. 2 Pkt — Witterungsschutz (u.a. Dach, beheizbarer Untergrund)
max. 2 Pkt — Komfortmerkmale (u.a. selbstöffnende Türen)
B.3 Fahrradparken Kurzzeit / Gäste →
Mindestanforderung für eine Zertifizierbarkeit: 5 Pkt
B.3.a) Gibt es ausreichend Fahrradstellplätze für Gäste?
Bewertet wird die Anzahl an Fahrradabstellplätzen für Gäste. Die Referenzwerte ergeben sich aus der Berechnungsgrundlage des lokalen Verkehrswende-Zielwerts für den Modal Split.
0x — Weniger als 5 % der in der lokalen Stellplatzsatzung geforderten Fahrradabstellplätze (zugeordnet für Gäste) oder weniger als aus Satzung hergeleitete Anzahl für Gäste-Stellplätze
1,0x — 5 % der in der lokalen Stellplatzsatzung geforderten Fahrradabstellplätze oder aus Satzung hergeleitete Anzahl für Gäste-Stellplätze
1,2x — Anzahl der Kurzzeit-Fahrradstellplätze entsprechen dem lokalen Verkehrswende-Zielwert für den Modal Split für die Anzahl der anwesenden Gäste (Anzahl MA x Modal Split Radverkehr x 0,2 Gäste je MA x 0,2 gleichzeitige Anwesenheit)
B.3.b) Wie gut ist die Planung des Fahrradparkens für Gäste?
Bewertet wird die Qualität des Fahrradparkens für Gäste. Relevant für die Beurteilung ist v.a. die Qualität der Bügel und die Lage in Bezug auf die Zuwegung zu den relevanten Eingängen.
max. 5 Pkt — Qualität von Abstellanlagen bzw. Konformität mit DIN 79008
max. 3 Pkt — Lage direkt am Zugang (bis max. 50 m)
max. 2 Pkt — Auffindbarkeit bzw. Kontinuität der Lage (u.a. Ausrichtung auf Radweg, Unterstützung durch Wegeleitung)
B.4 E-Bike →
Mindestanforderung für eine Zertifizierbarkeit: 2 Pkt
B.4.a) Gibt es ausreichend Lademöglichkeiten für E-Bikes?