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Certified Good Mobility - Tool Beta-Version
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2. Prüffelder

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B. Rad und Mikromobilität

Dieses Kapitel beschreibt Kriterien zum Themenfeld Fahrrad und Mikromobilität (alle Formen von Fahrrädern, Lastenfahrräder, E-Bikes und E-Scooter). 
Geprüft werden sowohl Aspekte der Zuwegung und Erreichbarkeit des Fahrradparkens, als auch die Qualität von Fahrradstellplätzen und ergänzender Service-Angebote. Es wird beim Fahrradparken in vier relevante Nutzungen unterteilt: Parken für Mitarbeitende (Langzeit), Parken für Besuchende / Gäste (Kurzzeit), Anforderungen für E-Bikes und Cargo-Bikes.


B.1 Erschließung für das Fahrrad (Langzeitparker)
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Mindestanforderung für eine Zertifizierbarkeit: 5 Pkt

B.1.a) Erschließung — werden Standards für die Fahrrad-Zuwegung eingehalten?

Bewertet wird der Hauptzugang für das Fahrrad. Sofern mehrere Zugänge vorhanden sind, gilt es diese in der Gesamtheit zu beurteilen. Bewertungshinweis: Es wird bewertet, ob die Zuwegung den Mindeststandards entspricht. Engstellen sind möglich, 75 % des Weges sollten der FGSV RASt oder ERA entsprechen. Diese definiert für den Begegnungsfall Fahrrad / Fahrrad eine lichte Breite von 1,9 m bis 2,0 m. Eine Begegnung Fahrrad / Lastenfahrrad erfordert eine lichte Breite von 2,3 m (+ jeweils 0,25 m Sicherheitsabstand zu festen Einbauten).
0x — Nur für ein Fahrrad ausreichend (weniger als 1,50 m lichte Breite)
0,8x — Nur für ein Fahrrad ausreichend, aber Begegnung technisch geregelt
0,8x — Ausreichende Breite für knappe Begegnung zweier Fahrräder (2,0 m lichte Breite)
1,0x — Ausreichende Breite für Begegnung zweier Fahrräder (2,50 m lichte Breite)
1,2x — Ausreichende Breite für Begegnung von Fahrrad / Lastenfahrrad (2,8 m lichte Breite)
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B.1.b) Erschließung — wie gut ist der Weg?

Es wird bewertet, wo das Fahrradparken im Gebäude / auf dem Grundstück verortet ist, wie weit der Weg ist, wie gut beleuchtet der Weg ist, ob geschoben werden muss oder wie gut auffindbar bzw. ausgeschildert der Weg ist.
max. 2 Pkt — Qualität bzw. Befahrbarkeit Bodenbelag (Asphalt vs. Großsteinpflaster)
max. 2 Pkt — Qualität Einsehbarkeit bzw. soziale Kontrolle (natürliche Belichtung)
max. 2 Pkt — Fahr-Komfort auf Zuwegung (u.a. wenige Abbiegungen)
max. 2 Pkt — Witterungsschutz (u.a. Dach, beheizbarer Untergrund)
max. 2 Pkt — Komfortmerkmale (u.a. selbstöffnende Türen)
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B.2 Fahrradparken Langzeit
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Mindestanforderung für eine Zertifizierbarkeit: 5 Pkt

B.2.a) Gibt es ausreichend Fahrradstellplätze für Langzeitparkende?

Es wird bewertet, ob die Fahrradabstellplätze für Mitarbeitende bzw. das Parken für mehr als 4 Stunden ausreichend und gut gestaltet sind. Diese können im UG oder mit Zugangsbarrieren ausgestattet sein. Die Anzahl der Arbeitsplätze / Mitarbeitenden ergeben sich aus einem Schlüssel von 20-25 qm je AP. Die Referenzwerte ergeben sich aus der Berechnungsgrundlage mit dem Verkehrswende Modal Split.
0x — Weniger als 95 % der in der lokalen Stellplatzsatzung geforderten Fahrradabstellplätze (zugeordnet für Langzeit) oder aus Satzung hergeleitete Anzahl für MA-Stellplätze
1,0x — 95 % der in der lokalen Stellplatzsatzung geforderten Fahrradabstellplätze
1,2x — Anzahl der Langzeit-Fahrradstellplätze entsprechen dem lokalen Verkehrswende-Zielwert für den Modal Split: Anzahl MA x Modal Split Radverkehr x 0,7 bis 0,8 gleichzeitige Anwesenheit
1,4x — Anzahl der Langzeit-Fahrradstellplätze entsprechen 105% des lokalen Verkehrswende-Zielwert für den Modal Split: Anzahl MA x Modal Split Radverkehr x 0,7 bis 0,8 gleichzeitige Anwesenheit
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B.2.b) Lage des Fahrradparken — welche Form wurde für die Überbrückung einer Höhendifferenz geplant?

Es wird bewertet, welche Form der Zuwegung es zum Fahrradparken in dem Gebäude gibt (z.B. Nutzbarkeit, Gestaltung, Auffindbarkeit und Komfortmerkmale).
0x — Nicht nutzbar (u.a. Treppe ohne Schiebehilfe)
0,4x — Rampe mit Pkw im Mischverkehr mit Kfz und über 10% Neigung
0,8x — Treppe mit Schiene bis 30% Neigung
0.8x — Aufzug mit ausreichender Größe (2,1m x 2,1m, besser 2,1m x 2,8m) und
ausreichender Kapazität
1,0x — Separate Rampe mit 10-15% Neigung
1,2x — Separate Rampe mit 6-10% Neigung (vgl. BPD 2022-5 Hamburg)
1,4x — Ebenerdige Lage Parken ohne Stufe bzw. mechanisch unterstützte Fahrtreppe
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B.2.c) Wie gut ist die Planung des Fahrradparkens für Langzeitparkende?

Bewertet wird die Nutzbarkeit aus Sicht der Nutzenden sowie die Erfüllung der Qualitätsansprüche des ADFC (DIN 79008 für stationäre Fahrradparksysteme).
max. 5 Pkt — Qualität von Abstellanlagen (Konformität mit DIN 79008)
max. 2 Pkt — Sicherheit (u.a. Kameraüberwachung, abgeschlossener Raum bzw. Begrenzung des Nutzendenkreises)
max. 2 Pkt — Qualität der Innenraumgestaltung / Ästhetik
max. 1 Pkt — Qualität der Wegeleitung
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B.2.d) Lage des Fahrradparken — wie gut ist die Planung der Überbrückung der Höhendifferenz?

Es wird bewertet, wie gut die Treppe / Rampe / der Aufzug gestaltet ist. Es wird differenziert nach Qualität der jeweiligen Anlage.
max. 2 Pkt — Befahrbarkeit und Bodenbelag (Asphalt vs. Großsteinpflaster)
max. 2 Pkt — Befahrbarkeit und Gestaltung (u.a. Abbiegungen, Kurvenradius über r=3m)
max. 2 Pkt — Einsehbarkeit, soziale Kontrolle, Belichtungsqualität
max. 2 Pkt — Witterungsschutz (u.a. Dach, beheizbarer Untergrund)
max. 2 Pkt — Komfortmerkmale (u.a. selbstöffnende Türen)
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B.3 Fahrradparken Kurzzeit / Gäste
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Mindestanforderung für eine Zertifizierbarkeit: 5 Pkt

B.3.a) Gibt es ausreichend Fahrradstellplätze für Gäste?

Bewertet wird die Anzahl an Fahrradabstellplätzen für Gäste. Die Referenzwerte ergeben sich aus der Berechnungsgrundlage des lokalen Verkehrswende-Zielwerts für den Modal Split.
0x — Weniger als 5 % der in der lokalen Stellplatzsatzung geforderten Fahrradabstellplätze (zugeordnet für Gäste) oder weniger als aus Satzung hergeleitete Anzahl für Gäste-Stellplätze
1,0x — 5 % der in der lokalen Stellplatzsatzung geforderten Fahrradabstellplätze oder aus Satzung hergeleitete Anzahl für Gäste-Stellplätze
1,2x — Anzahl der Kurzzeit-Fahrradstellplätze entsprechen dem lokalen Verkehrswende-Zielwert für den Modal Split für die Anzahl der anwesenden Gäste (Anzahl MA x Modal Split Radverkehr x 0,2 Gäste je MA x 0,2 gleichzeitige Anwesenheit)
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B.3.b) Wie gut ist die Planung des Fahrradparkens für Gäste?

Bewertet wird die Qualität des Fahrradparkens für Gäste. Relevant für die Beurteilung ist v.a. die Qualität der Bügel und die Lage in Bezug auf die Zuwegung zu den relevanten Eingängen.
max. 5 Pkt — Qualität von Abstellanlagen bzw. Konformität mit DIN 79008
max. 3 Pkt — Lage direkt am Zugang (bis max. 50 m)
max. 2 Pkt — Auffindbarkeit bzw. Kontinuität der Lage (u.a. Ausrichtung auf Radweg, Unterstützung durch Wegeleitung)
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B.4 E-Bike
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Mindestanforderung für eine Zertifizierbarkeit: 2 Pkt

B.4.a) Gibt es ausreichend Lademöglichkeiten für E-Bikes?

Bewertet wird die Menge der Lademöglichkeiten für E-Bikes. Bewertungshinweis: Als anrechenbare Lademöglichkeiten werden Ladeschränke, Ladeplätze oder Schuko-Stecker in geeigneter Position gesehen. Die Referenzwerte leiten sich aus dem „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz“ ab.
Ox — Ladeinfrastruktur für weniger als 5 % der Langzeit-Abstellplätze
1,0x — Ladeinfrastruktur für 5-10 % der Langzeit-Abstellplätze
1,2x — Ladeinfrastruktur für mehr als 10 % der Langzeit-Abstellplätze
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B.4.b) Wie gut ist das Parken und Laden von E-Bike?

Es zeichnet sich ab, dass sich immer mehr E-Bikes mit fest verbauten Akkus im Markt etablieren. Daher sind Maßnahmen wie externe Ladeschränke, in denen Akkus geladen werden können, in Zukunft nicht mehr zielführend.
max. 4 Pkt — Qualität von Abstellanlagen bzw. Konformität mit DIN 79008
max. 3 Pkt — Leichte Auffindbarkeit bzw. Markierung
max. 3 Pkt — Lademöglichkeiten (u.a. Ladeschrank, Schukosteckerleiste am Bügel oder in direkter Nähe zum Fahrrad)

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B.5 Sonderfahrräder bzw. Lastenfahrräder
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Mindestanforderung für eine Zertifizierbarkeit: 2 Pkt

B.5.a) Gibt es ausreichend Stellplätze für Sonderfahrräder bzw. Lastenfahrräder?

Bewertet wird die Fläche für Sonderfahrräder. Hierzu gehören u.a. Fahrradanhänger, Lastenfahrräder und Fahrräder mit Kindersitz.
0x — Sonderfahrräder für weniger als 5% der Langzeit-Abstellplätze
1,0x — Sonderfahrräder für 5% der Langzeit-Abstellplätze (siehe als Referenzwert die AV Stellplätze Berlin)
1,2x — Sonderfahrräder für mehr als 5% der Langzeit-Abstellplätze
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B.5.b) Wie gut ist das Parken für Sonderfahrräder bzw. Lastenfahrräder?

Bewertet wird die Qualität der Stellplätze und der Qualität der Zuwegung.
max. 3 Pkt — Qualität von Abstellanlagen bzw. Konformität mit DIN 79008
max. 2 Pkt — Auffindbarkeit bzw. Markierung (geringe Distanz zum Eingang)
max. 5 Pkt — Qualität der Zuwegung (u.a. Aufstellflächen vor Türen, Rampen, Kurvenradien)
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B.6 Services rund um das Fahrrad
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Mindestanforderung für eine Zertifizierbarkeit: 0 Pkt

Wie umfangreich sind Rad-Services im Projekt vorhanden?

Beurteilt werden die Anwesenheit von Reparatur-Einrichtungen, der Umfang der Angebote sowie ihre Auffindbarkeit.
max. 3 Pkt — Luftpumpe
max. 3 Pkt — Reparatur-Station mit Werkzeug
max. 2 Pkt — Waschplatz für Fahrräder
max. 2 Pkt — Markierung / besondere Gestaltung
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B.7 End-of-Trip-Facilities
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Mindestanforderung für eine Zertifizierbarkeit: 0 Pkt

B.7.a) Wie viele Duschen, Umkleiden und Schließfächer gibt es für Radfahrende?

Bewertet wird das Vorhandensein von Duschen, Umkleiden und Schließfächern — unabhängig von der Lage (z.B. UG oder in den OG).
0x — Weniger als 1 Dusche / Umkleide und 5 Schließfächer je 150 Arbeitsplätze
1,0x — 1 Dusche / Umkleide und 5 Schließfächer je 150 Arbeitsplätze (vgl. LEED)
1,2x — 1 Dusche / Umkleide und 5 Schließfächer je 100 Arbeitsplätze
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B.7.b) Wie gut sind die Duschen / Umkleiden umgesetzt?

Beurteilung der Qualität anhand von Planunterlagen — optimal für die Beurteilung von Planungen für Innenraum.
max. 3 Pkt — Gender- und Diversity-sensitive Planung
max. 3 Pkt — Berücksichtigung der sozialen Sicherheit und Vermeidung von Angsträumen
max. 2 Pkt — Flächen für ein umfassendes FM / Maintanance vohanden (z.B. Reinigung, Handtuch-Service)
max. 2 Pkt — Ästhetische Qualität der Duschen
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B.8 Innovation / Bonus
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Mindestanforderung für eine Zertifizierbarkeit: 0 Pkt

Gibt es für Rad und Mikromobilität besonders herausragende Maßnahmen?

Auch wenn Maßnahmen bereits oben bewertet wurden, können Bonus-Punkte vergeben werden, wenn die Maßnahmen besonders herausstechen. Beispiele sind:
z.B. 5 Pkt — Parkraumüberwachung in der Fahrradgarage
z.B. 5 Pkt — Fahrradstellplätze im EG
z.B. 5 Pkt — Besonders gut sichtbare Fahrradrampe
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B. Rad und Mikromobilität Ergebnis und Kommentare


Untersuchungsgegenstand
Mindestanforderung
100% Ergebnis
Ergebnis
1
B.1 Erschließung für das Fahrrad
5
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2
B.2 Fahrradparken Langzeit / MA
5
56
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3
B.3 Fahrradparken Kurzzeit / Gäste
5
12
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B.4 E-Bike
2
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5
B.5 Sonderfahrräder
2
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B.6 Fahrrad Services
10
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B.7 End-of-Trip-Facilities
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B.8 Innovation / Bonus
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Beurteilung der Planung gemäß Good Mobility Standard:
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Diese Aspekte hat der/die Vorhabenträger:in Good Mobility gegenüber erklärt:
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Besonderer Fokus für die Voll-Zertifizierung:
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